Mit dem Einspruch bleibt der Steuerbescheid beim Finanzamt offen. Ohne Einspruch ist er einen Monat nach Bekanntgabe endgültig. D.h., ein positives Urteil hätte nur künftig Wirkung, nicht aber rückwirkend, da vergangene Steuerjahre als abgeschlossen betrachtet werden.
Ob individuell aus anderen Gründen ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht können und dürfen wir nicht beurteilen, das ist gegebenenfalls mit einem/einer Steuerberater*in zu klären.